Seit 20 Jahren bin ich als juristischer Freelancer für verschiedene Kanzleien bundesweit tätig. Anfangs lagen meine Schwerpunkte im Medien-, Presse- und Onlinerecht. Seit 2008 prägen das Gesellschaftsrecht, die Begleitung von Venture Capital- und M&A-Transaktionen, der gewerbliche Rechtsschutz und das materielle Strafrecht meinen beruflichen Alltag. Dabei bewege ich mich fast immer an der Schnittstelle zwischen Recht und Wirtschaft. Weitere Schwerpunkte sind das Zivil- und das Strafprozessrecht. Die Einhaltung prozessualer Vorgaben ist wichtig, um im Interesse rechtmäßiger Ergebnisse die Rechtsförmigkeit von Verfahren zu sichern. Zutreffend bezeichnete Rudolf von Jhering die Form als »die geschworene Feindin der Willkür«.
Daneben bin ich als juristischer Ghostwriter tätig. Das umfasst sowohl das Entwerfen von Fachaufsätze (zuletzt zu einem Rechtsproblem im Zusammenhang mit Non-Fungible Tokens) wie auch die Unterstützung bei der Kommentierung von Gesetzen (z.B. des Umwandlungsgesetzes) oder das Erstellen von Skripten für die Fortbildung von Rechtsanwälten (insbesondere im Gesellschaftsrecht sowie zu den Komplexen Venture Capital und Mergers & Acquisitions).
Es gibt Jobs, die einfach nur Broterwerbe sind. Und es gibt Berufe, die eine Berufung erfordern: Ärzte, Priester – und natürlich auch Juristen.
Im Büro der unvergessenen Ruth Bader Ginsburg im United States Supreme Court hing dieses Zitat aus dem Alten Testament: »Gerechtigkeit, Gerechtigkeit – ihr sollst du
nach
Wer nicht dafür brennt, dass Recht Gerechtigkeit verwirklicht, ist als Jurist fehl am Platz. In den Worten von Ginsburg: »If you are going to be a lawyer and just practice your profession, well, you have a skill, so youre very much like a plumber. If you want to be a true professional, you will do something outside yourself. Something to repair tears in your community. Something to make life a little better for people less fortunate than you.«
Zu meinen größten beruflichen Erfolgen zählt die Änderung der Rechtsprechung zur Störerhaftung des administrativen Ansprechpartners einer Internetdomain (sog. Admin-C). Nach
tradierter Auffassung sollte dieser bereits aus seiner Stellung heraus haftbar sein. Zusammen mit einem Kunden gelang es mir, diese Rechtsansicht zu kippen und dem Admin-C eine ähnliche
Privilegierung zukommen zu lassen, wie sie beispielsweise die DENIC genießt. Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 3. Februar 2009 –
Ein weiterer Meilenstein meiner beruflichen Tätigkeit ist eine von mir für eine Kundin entworfene und im Ergebnis erfolgreiche Verfassungsbeschwerde, bei der es um die Abwägung von Meinungsfreiheit und strafrechtlichem Ehrenschutz im Bereich der Machtkritik gegen staatliche Maßnahmen ging (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. Februar 2022 – 1 BvR 2588/20).
Es gibt Sätze, die mich beeinflusst haben. Die einen bekam ich von Kindheit an zu hören. Die anderen haben sich mir eingebrannt, als ich sie zum ersten Mal hörte oder las. Viele dieser Aphorismen sind Wegweiser und Leitplanken für mein Leben geworden.
Gesellschaftliches und soziales Engagement sind mir wichtig. Es ist eben nicht an alle gedacht, wenn jeder nur an sich denkt. Deshalb unterstütze ich u. a. folgende Vereinigungen und gemeinnützigen Organisationen regelmäßig finanziell:
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© Alexander J. Kleinjung (2024)